Schuld, Verantwortung und Recht (Gespräch über)

  

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktualisierte Auflage 2023

 

 

Schuld, Verantwortung und Recht

(Gespräch über)

 

Mit der Thematik:

Verzeihen

 

Hier sind zwei interessante Perspektiven für dieses Thema:

·         Was geschah, musste geschehen, wie es geschah.

·         Dass die Gefühle der Rache und Vergeltung jeweils aus den Urstrukturen des Menschen entstehen.

„Sie sagten, dass alles vorbestimmt ist, da alles, einschließlich der Menschen, aus Substanzen und Gesetzen besteht, und alles ein aufeinander folgender Sprung von Strukturen ist. Das heißt, jeder musste genau das tun, was er tat. Er hatte letztlich keine Wahl!“

„Stimmt“, antwortete ich.

„Aber dann hätte doch niemand jemals Schuld.“ 

„’Schuld’ in dem Sinn, dass er etwas hätte anders machen können, nicht.“

„Aber ein Mensch kann doch selbst entscheiden, ob er, zum Beispiel, den rechten oder linken Weg nehmen will! Hat er diese Freiheit etwa nicht?“

„Selbstverständlich kann sich der Mensch entscheiden, welchen Weg er nehmen will“, antwortete ich. „Aber Freiheit hat er im Grunde nicht. Freiheit ist nur ein uralter Menschheitstraum. Denn für welche Richtung er sich auch entscheidet, er fällt diese nach den in ihm liegenden Substanzen, genauer gesagt: Zielen, die ganz bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Diese liegen von der Zeugung an in ihm oder haben sich im Lauf seines Lebens gebildet. Diese Substanzen und Gesetze führen seine Entscheidung herbei.“

 

„Ist denn eine Gesellschaft vorstellbar“, fragte GP, „die keine Schuld kennt und folgerichtig auch niemanden für sein Fehlverhalten bestraft?“

„Natürlich nicht“, antwortete ich. „Keine Gesellschaft kommt ohne ein Rechtssystem aus. Und man muss dafür sorgen, dass die Gesetze der Gesellschaft eingehalten werden. ‚Schuld’ heißt ja: Die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, einer Wiedergutmachung.“

„Aber ist es nicht ungerecht, jemanden zu bestrafen, der ein Gesetz der Gesellschaft nicht eingehalten hat? Denn nach Ihrer Theorie musste doch jeder tun, was er tat!“

„Stimmt. Aber ob etwas gerecht ist, das heißt, richtig oder falsch, kann man immer nur bezüglich eines Ziels sagen. Und wenn dies heißt: Die Ordnung einer Gesellschaft mit bestimmten Gesetzen aufrechtzuerhalten, dann ist es gerecht, den Gesetzesbrecher zu bestrafen.“

„Was sind denn ‚Recht’ und ‚gerecht’?“

„Recht kommt von Richtung und ist Vereinbarungssache zwischen Menschen. Geht man von dem Ziel ‚Erkenntnis’ aus, dann hat niemand Schuld für das, was er tat, weil die natürlichen Werte und Gesetze ihn zu dieser Handlung gezwungen haben. Geht man aber von dem Ziel aus, eine Gesellschaft zusammenzuhalten, dann muss der Täter Schuld haben, weil er gegen von Menschen gemachte Gesetze verstieß. Dies soll ihn oder andere, die Ähnliches machen wollen, davon abhalten, so ein Verhalten zu wiederholen. Es ist völlig klar, dass niemand die Vergangenheit ändern kann. Folgerichtig kann auch niemand hierzu verurteilt werden. Man kann jemanden nur zu einer Wiedergutmachung dessen verurteilen, was er angerichtet hat und es kann ihm eine Strafe auferlegt werden, damit er das nicht wieder macht.“

„Kann nun nicht jemand“, meinte GP, „der verurteilt wurde, trotzdem sagen:

‚Es war ungerecht, mich zu bestrafen, denn ich musste tun, was ich tat, schließlich ist ja alles vorbestimmt! ’ Ist das kein hervorragender Grund, seine Taten zu entschuldigen?“

„Sicher, das kann er sagen. Dann kann man aber auch erwidern: ‚Dass wir dich verurteilten, war nicht anders möglich. Wir mussten tun, was wir taten. Alles ist vorbestimmt!’“

„Wie steht es denn mit der Verantwortung?“ fragte GP jetzt.

Ich antwortete: „Verantwortung bedeutet, dass der Mensch für sein aktives Tun bzw. Unterlassen einsteht, also sich verantwortlich fühlt. Er lernt dies durch seinen Sozialisierungsprozess, der das Gewissen ausbildet, zusammen mit in ihm liegenden Ziele aus den Urstrukturen. Hier spielen insbesondere die Gefühle die große Rolle.“

„Könnte man einen natürlichen Verhaltenskontext entwickeln, der für alle Menschen gültig ist?“, wollte ich nun wissen.

„Sie meinen, ein Naturrecht, dem alle unterliegen? Ein Recht für alle, dass man aus der Natur herleiten könnte?“

„Ja.“

„Das kann man nicht. Weil ‚Recht’ über Ziele definiert wird und diese sehr unterschiedlich sein können.“

„Aber streben die Menschen nicht danach?“

„Sie streben danach, ihr eigenes, aus ihrer Sicht positives Verhalten festzuschreiben, und sie möchten, dass sich andere danach richten und eine ähnliche Werteskala haben. Je verwandter uns bezüglich der inneren Werte andere sind, umso sympathischer sind sie uns, und umgekehrt. Gerne wird die eigene Wertskala so gesehen, dass die Natur oder Gott sie als die richtige so geschaffen hat.“

„Aber führt dies nicht immer wieder zu Konflikten zwischen Menschen, Gesellschaften und Kulturen?“

„So zeigt es die Geschichte.“

„Eine andere Frage: Wenn sich herausstellen sollte, dass tatsächlich alles nach Substanzen und Gesetzen abläuft, der Mensch also keinen freien Willen hat, müssten dann nicht viele Rechtssysteme umgeschrieben werden? Denn diese basieren doch weiterhin darauf, dass sich der Mensch frei entscheiden kann und für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, büßen muss.“

„Das müsste eigentlich so sein“, antwortete ich, „wird es aber nicht, weil die Menschen, die an den freien Willen glauben, wohl immer weit in der Überzahl sein werden und die Rechtsprechung dominieren. Zum Beispiel die Frage der Schuldfähigkeit: Darunter verstehen Juristen, ob der Täter zur Tatzeit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, um das Unrecht seiner Tat einsehen zu können. Mit anderen Worten: Ob er mit seinem freien Willen sein Handeln hätte verhindern können.

Aber die Werte und Gesetze haben zu dieser Handlung geführt, es musste so geschehen, wie es geschah! Deshalb verstehe ich unter Schuldfähigkeit, dass der Täter seine Tat wiedergutmachen sollte, soweit es möglich ist.

Nun, es wäre interessant, herauszufinden, wie die jeweiligen Gesetzgeber und Richter dazu kamen, dem Menschen einen freien Willen zu unterstellen“, fuhr er fort und gab gleich darauf selbst die Antwort: „Aus Überlieferung und besonders wohl aus der Erfahrung mit sich selbst. Weil sie glauben und meinen zu fühlen, dass sie die eigenen Entscheidungen auch aus ihrem freien Willen fällen, obwohl dieser von ihnen vielleicht gar nicht untersucht wurde! Sie setzten ihn einfach voraus, vermutlich, weil ihnen sonst ein wichtiger Rechtsgrund entzogen würde.“

„Das hört sich nach Willkür an“ kam es GP in den Sinn.

„Nun ja – man könnte es so nennen, weil es keinen Beweis für den freien Willen gibt.

Es gehört viel Wahrheitsliebe dazu und die Fähigkeit, auch seine negativen Seiten sehen zu können, also seiner eigenen Psychologie näher zu kommen, um zu der Einsicht zu gelangen, dass man letztlich keinen freien Willen hat. Vor allem gehört dazu das Vermögen, sich selbst und das eigene Verhalten analysieren zu können. Das größte Hindernis ist aber: diese Menschen wollen an ihre Freiheit glauben! Sie sind im Mittelpunkt dieses Glaubens.

Wer wirklich verstehen will, der müsste sich in den Zeitpunkt der Tat versetzen: Wie war die Struktur des Täters damals und wie war sein Umfeld genau.

Je genauer man sich in die die damalige Situation hinein-versetzen und fühlen kann, umso besser kann man sie verstehen und kommt unweigerlich, wenn man es genau nachvollziehen könnte, zu dem Schluss, dass es genau so geschehen musste, wie es geschah.

Das sehen Juristen natürlich anders – weil sie von anderen Zielen gestaltet werden (besonders von der Geschichte ihrer jeweiligen Rechtswissenschaft).

Es sind ja weder Wissenschaftler noch Psychologen. Gespeist werden sie von dem, was sie gelernt haben; u.a., den Täter zu verurteilen, weil sie dem Menschen einen freien Willen unterstellen (ohne es natürlich beweisen zu können), und es zur Tatzeit hätte anders hätte machen können.

Dies entsprechend nachzuvollziehen, überstiege wohl die Fähigkeiten der Richter.

Wenn man sich eine Situation identisch einer früheren vorstellen will, dann ist das wohl schlicht unmöglich. Weil:

  1. Sie ist zu vielfältig
  2. Sie wird von der Augenblicklichen beeinflusst.

Und so urteilen sie nach der bisherigen Praxis, auch weil die Gesellschaft es so verlangt.“

 

--- Verzeihen ---

„Da fällt mir ein“, meinte ich noch, „dass gesagt wird: ‚Alles verstehen heißt, alles verzeihen. ’ Das würde doch gut zu Ihrer Einstellung passen.“

„Ja, so könnte man es ausdrücken – obwohl, im täglichen Leben ist das aus Gründen, die ich früher schon anführte, kaum möglich. Regelwidrigkeiten muss die Gesellschaft im Allgemeinen ahnden, um ihre Struktur nicht zu verletzen. Und genau das tut auch der Einzelne, um seine beschädigte Welt wieder in Ordnung zu bringen und die Stabilität zu bewahren.“

 

  

 

 

 

 

 

 

 

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