Wie könnte man sich erklären…                                     FREITOD ALS ERLÖSUNG

Aktualisierte Auflage 2023

 

Gespräch über den Freitod

Mit der Thematik:

Lebenstrieb

Angst vor dem Tod

Sterbefasten

Leidensprozess

Vier Phasen des Sterbens

 

Woher kommt die Angst vor dem Tod?

Von dem Lebenstrieb, einer der stärksten Mittelpunkte im Menschen.

Wo befindet der sich?

In den Urstrukturen – im Gehirn.

Hört der Lebenstrieb irgendwann einmal auf?

In der Regel erst mit dem Tod.

Warum hört er nicht schon dann auf, wenn das Leben zur unerträglichen Qual (körperlich und/oder psychisch) wird und dies nicht mehr geändert werden kann?

Weil der Lebenstrieb blind ist.

Da der Mensch ein Wesen ist, das dieses Thema erkennen und durchleuchten kann, müsste er nicht, wie die Tiere, auf den natürlichen Tod warten, sondern könnte sich selbst durch den Freitod helfen.

Das wird aber kaum gemacht.

Warum nicht?

Weil die wenigsten Menschen darüber nachdenken, weil es in so gut wie jeder Gesellschaft, Kultur usw. hierzu Tabus gibt, weil Leben ein Ziel ist, dass über die Mittelpunkt-Mechanik abläuft.

Am Abend nach der Beerdigung seines Freundes fragte ich meinen Bekannten Phil Osof nach seiner Einstellung zum Tod.

„Nun“, antwortete er, „der Tod gehört zum Leben.“

„Es hat Sie wohl sehr getroffen“, bedauerte ich teilnahms­voll.

„Ich habe meinen Freund geliebt. Es ist wirklich sehr schmerzhaft für mich, dass er nicht mehr da ist. Es ist, als wenn der Tod ein Stück aus meiner Welt herausgerissen hätte.

„Vielen fällt es schwer zu verstehen, dass sich jemand freiwillig das Leben nehmen kann.“

„Der Freitod ist Ansichtssache“, antwortete Osof. „Diese Einstellung ist eine Angelegenheit, die jedem selbst überlassen bleiben sollte. Niemand und nichts sollte einem Menschen vorschreiben, was er mit seinem Leben, das sein alleiniges Eigentum ist, machen soll. Das heißt auch: Niemand dürfte das Recht haben, über Leben und Tod eines anderen zu bestimmen, solange dieser noch selbst entscheiden kann.

Und: Aus meiner Sicht sollte es als Menschenrecht verankert werden, dass man, wenn man will, in den Freitod gehen kann.

Denn wir wurden ungefragt in die Welt gesetzt. Dafür sollten wir auch die Freiheit haben, zu entscheiden, wie lange wir leben wollen.

Der Gang meines Freundes in den Freitod erfolgte aufgrund einer unheilbaren Krankheit, die ihm unerträgliche Schmerzen bereitete. Er hat diesem Leiden mit dem Sterbefasten ein Ende gesetzt.

--- Lebenstrieb ---

Der Lebenstrieb, den wir alle in uns haben, ist einseitig. Das sieht man daran, dass er auch dann weiterwirkt, wenn das Leben zur Qual wird. Wenn dieser Trieb immer weiter existieren will, dann braucht der Mensch doch nicht auch so blind zu agieren. Sollte man denn leben, nur um des Lebens willen? Ohne Rücksicht auf einen selbst?

--- Angst vor dem Tod ---

Viele Menschen haben Angst vor dem Tod, u. a. wohl deshalb, weil man dann nicht mehr existiert. Aber man kann nicht aus dem Universum herausfallen, denn auch wenn man tot ist, bleibt man immer im All. So gesehen ändert sich nichts: Alles kommt aus dem Einen, alles ist in dem Einen, alles geht in das Eine, alles bleibt in dem Einen. Der Tod selbst ist nichts Schlimmes, man hat dann alles hinter sich und ist im Frieden.

Von allen Lebewesen hat wohl nur der Mensch die Freiheit, über sich und sein Leben selbst zu entscheiden – wenn er den Lebenstrieb überwinden kann. Wenn unmögliche Ziele, etwa, gesund zu werden, obwohl man unheilbar krank ist, in einem ihr Unwesen treiben, dann ist dies Sklaverei. Wer sich dann selbst überwinden kann, entgeht ihr. So hat sich mein Freund dem Sterben gestellt, indem er sich das Leben nahm. Deshalb ist der Verlust seines Lebens ein Gewinn für ihn gewesen, weil er sich selbst, genauer: seinen Lebenstrieb, überwinden konnte.

„Das Gefühl, den Schmerzen und dem Siechtum hilflos ausgeliefert zu sein, wurde für ihn wohl unerträglich“, folgerte ich.

--- Sterbefasten ---

„Ja. Schließlich beschloss er, dem Leiden durch Sterbefasten ein Ende zu setzen. Er ging also freiwillig in den Tod, indem er aufhörte zu essen und zu trinken.“

„Hat er gelitten?“

„Absolut nicht. Es ist eine sanfte Methode, wenn man sie richtig durchführt. Der Verzicht auf Essen und Trinken bei Sterbenden ist in aller Regel nicht leidvoll. Mein Freund war 70 Jahre alt, in diesem Alter nimmt das Durstgefühl ab. Besonders älteren Menschen fällt also das Sterbefasten leichter.“

„Was muss man tun, außer das Essen und Trinken einzustellen?“

„Die Schleimhaut im Mund immer feucht halten: Das Durstgefühl entsteht vor allem im Mund, wenn dort die Schleimhaut austrocknet. Das Sterbefasten verläuft in aller Regel so, dass, wenn dem Körper keine Nahrung zugeführt wird, es nach ein bis zwei Tagen zum sogenannten Hungerstoffwechsel kommt, bei dem so wenig Energie wie möglich verbraucht wird. Gleichzeitig legt sich das Hungergefühl. Dann schüttet der Körper Endorphine aus, was das Hungern erträglicher macht und zu euphorischen Gefühlszuständen führen kann. Durch die Austrocknung haben die Nieren zu wenig Flüssigkeit, um ihre Ausscheidungsfunktion aufrechtzuerhalten. Es kommt zu einer Erhöhung des Harnstoffs im Blut, was mit der Zeit schläfrig macht. Der Tod tritt dann in der Regel im Schlaf durch Herzstillstand ein.

Der vollständige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit – mit guter Mundpflege und gut begleitet durch Angehörige und einen Arzt – führt zu einem gnädigen Tod durch Einschlafen beim Nierenversagen.

Für meinen Freund ist das Sterbefasten ein sanfter Abschied gewesen.“

„Sie haben ihn beim Sterben begleitet?“

„Wie gesagt: Ich habe ihn geliebt. Für mich war es ein Bedürfnis, bis zu seinem Tod, der nach elf Tagen eintrat, bei ihm zu sein.“

Wir überließen uns eine Weile unseren Gedanken.

--- Leidensprozeß ---

Dann fuhr ich fort: „Sie meinten: ‚Wenn das Leben nur noch eine entsetzliche Qual ist und dies nicht mehr geändert werden kann – wer es dann schafft, sich selbst zu überwinden, um in den Freitod zu gehen, wächst über sich hinaus‘!“

„So sehe ich es“, nickte er, „ich meine, wenn das Leben nur noch ein Dahinsiechen ist und keine Hoffnung mehr besteht, dann ist es besser, sich von dem Trieb des Lebens zu lösen und frei den Tod zu wählen. Deshalb trete ich für den Freitod ein: um Menschen, die gesundheitlich in einer aussichtslosen Lage sind und vielleicht starke Schmerzen haben, zu helfen.

Denn seien wir ehrlich: Sind es nicht arme Leute, die unter unerträglichen Schmerzen leiden, aber ihrem Leben nicht selbst ein Ende setzen können, weil sie gelernt oder verinnerlicht haben, dass es eine Instanz, nennen wir sie Gott, gibt, die es ihnen verbietet, sich selbst das Leben zu nehmen? Also warten sie darauf, dass diese Instanz ihr Leben beendet! Sind es nicht wirklich arme Menschen, denen das Leben nur noch eine grauenvolle Last ist und die zu einem Gott beten, er möge sie zu sich nehmen? Sie könnten sich selbst erlösen, sind aber aufgrund der kulturellen Anteile in sich dazu nicht in der Lage.“

„Ist es nicht einfach oft das Leben, das es ihnen verbietet, in den Freitod zu gehen?“, fragte ich.

„Ja, an vielen Menschen, deren Leben nur noch eine Leidenskette ist, hängt es wie eine Klette, sie können es nicht abschütteln. Auf der einen Seite ist vielfach der klare Verstand, der sagt: ‚Wenn das Leben nur noch eine Qual ist, dann sollte man es beenden.‘ Auf der anderen Seite steht der Lebenstrieb, der immer, egal wie schwer der Mensch sich mit entsetzlichen Schmerzen quälen muss, weiter existieren will. Es ist ein blinder, gefühlsmäßiger Mechanismus.“

 

„Ich will einräumen, dass der Freitod für den Kranken eine Erlösung ist“, gab ich zu, „aber wie empfinden es die Nahestehenden? Der Freitod ist doch ein sozialer Akt, der enorme Konsequenzen für die Mitmenschen bergen kann!“

„Sollte man sich deswegen bis zu seinem Tod quälen?“, fragte Osof. „Ich würde es als extremen Egoismus bezeichnen, wenn die Nahestehenden von dem unter qualvollen Schmerzen Leidenden verlangen, so lange weiterzuleben, bis der ‚natürliche‘ Tod eintritt.“

„Dann sind diese Menschen auch Opfer ihrer Kultur?“

„So kann man es sehen.“

Nachdenklich sah er mich an.

Dann ergänzte er: „Das Sterben wird erleichtert, wenn man die Angst vor der Vergänglichkeit akzeptiert und den Tod letztlich als das betrachtet, was er ist: ein Erlöser.“

„Alleine den Gedanken daran, sich selbst das Leben zu nehmen, finden viele wohl fürchterlich“, folgerte ich.

„Nun – dann müssen sie ihr Leiden bis zum Ende durchstehen. Auch diese Freiheit hat der Mensch.

Ich möchte noch einmal sagen: Wenn Menschen so am Leben hängen, wünsche ich ihnen von ganzem Herzen, dass sie niemals eine grauenhafte, nicht zu heilende Krankheit bekommen, die Schmerzen beinhaltet, denen man nicht mehr Herr werden kann. Dass sie niemals einer dieser armen Menschen werden, die im Wachkoma liegen und nicht mit der Außenwelt in Kontakt treten können. In solchen Fällen ist der Patient wach, aber in der Regel ohne Wahrnehmung. Diese Menschen können nicht sprechen, sich nicht willkürlich bewegen und nicht gezielt reagieren. Es ist oft ein jahrelanges Dahin­vegetieren bis zu ihrem Tod. Selbst wenn sie, als sie bei guter Gesundheit waren, verfügt haben, sie würden nicht unter allen Umständen am Leben bleiben wollen, weil ihnen alleine die Vorstellung, in so einem Zustand bis zum Ende bleiben zu müssen, ein Albtraum sei, greift oft eine gesellschaftliche Ideologie und lässt sie weiter leiden.

Es gibt Menschen mit Lungenkrankheiten, etwa Asbestose, denen nicht mehr geholfen werden kann und die nur noch auf ihren Erstickungstod warten. Ist das nicht grauenvoll? Weil es den Menschen möglich ist, ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten und die entsetzlichen Qualen nicht auf sich nehmen zu müssen.“

„Manche meinen, dass jemand, der den Gedanken an Suizid in sich trägt, krank ist“, fiel mir jetzt ein.

„Ich würde eher sagen, dass die, die den Gedanken vom ‚Leben um jeden Preis‘ in sich tragen, die Kranken sind“, entgegnete Phil Osof.

„Das Leben kann wie eine Sucht sein. Man sieht vielleicht ein, dass ein Mensch sich bis zu seinem Tod nur noch quält und es für ihn das Beste wäre, in den Freitod zu gehen, kann aber die Lebensschranke, die uns vor dem Tod zurückschrecken lässt, nicht über­winden.“

Ihre Einstellung ist also nicht, möglichst lange zu leben?“

„Nein, es geht darum, solange man lebt, möglichst gesund zu bleiben.“

„Sieht die Gesellschaft das Leben des Einzelnen als ihr Eigentum an?“

„So will es mir oft scheinen.“

Jetzt kam mir folgende Frage in den Sinn: „Haben Sie keine Angst vor dem Tod?“

„Nein. Warum sollte ich? Der Tod ist ein Erlöser. Ich existiere dann zwar nicht mehr als Einheit, bin aber weiterhin im Universum, denn da vergeht nichts. So sagt es jedenfalls mein Verstand, der der objektiven Welt verhaftet ist. (Nebenbei: Die Toten ziehen keine Bilanz.)“

„Und Ihr Gefühl?“

„Wenn Sie so fragen, sieht es schon anders aus, es ist ja der subjektiven Welt zugeneigt. Hier herrscht der Lebenstrieb. Die Gefühle drängen mit aller Macht, weiterzuleben. Und damit man das macht, arbeiten sie, wenn der Mensch den Tod vor Augen hat, mit der Angst.“

„Das wollte ich fragen: Wenn jetzt etwas auf Sie zukäme, was Ihr Leben bedroht – kommt dann nicht Angst in Ihnen hoch?“

„Ich glaube schon – in dem Moment sicherlich. Das geschieht ganz automatisch, weil sich der Lebenstrieb bedroht fühlt. Bei diesen dumpfen Gefühlen, die schrecklich sein können, kann Angst aufkommen.“

„Was genau passiert in einem, wenn man dem Tod nicht mehr ausweichen kann?“

--- Vier Phasen des Sterbens ---

„Sie werden immer wieder vier Phasen des Sterbens erkennen können: Ablehnung (Ignorieren), Kampf (Beseitigen-Wollen), Traurigkeit/Depression (Nicht-loslassen-Können oder -Wollen) und Zustimmung (Annehmen).

Dieser Ablauf geschieht nicht nur im Angesicht des Todes. Es ist allgemein so, dass der Mensch dann, wenn etwas Neues auftritt, was ihm nicht passt, dies nicht zur Kenntnis nehmen will. Wenn das nicht möglich ist, wird der nächste Schritt sein, es mit mehr oder weniger stichhaltigen Argumenten oder Gewalt zu eliminieren. Gelingt das nicht, können Depressionen auftreten, Traurigkeit durch das Sich-lösen-Müssen. Schließlich, wenn alles gut geht, stimmt man dem Neuen zu und findet sich damit ab.

Solche Abläufe treten besonders deutlich auf, wenn der Mensch dem Tode nahe ist oder existenzielle Umwälzungen auf ihn zukommen. Und generell in abgeschwächter Form, wenn Liebgewordenes oder Tief­eingegrabenes von etwas Neuem abgelöst werden muss.

Dies ist ja im Laufe des Lebens immer wieder der Fall, weil fortwährend Veränderungen in der Welt und in einem selbst stattfinden, man sich immer wieder anpassen, alte Strukturen verändern oder löschen muss. Der Weg dazu führt über diese vier Phasen, weil das Alte ein gewisses Beharrungsvermögen hat.“

„So meinten Sie es wohl auch, als Sie sagten: ‚Wenn jemand einen geliebten Menschen oder etwas anderes verliert, an dem er gehangen hat, muss er seine eigene Struktur ändern. Diese Umwandlung kann ungeheuer schwer sein, umso schwerer, je mehr man das Verlorene geliebt hat. Denn immer wieder möchte man in die alte Gestalt, die alte Welt schlüpfen und die Gefühle von damals wiedererleben.‘“

„Ja. Gibt es eine Veränderung der Strukturen in der Welt, die man gegen seinen Willen wahrnehmen muss, dann müssen sich auch die entsprechenden Mittelpunkte in einem selbst ändern. Und um die vergangenen trauert man.“

„Das heißt, man muss sich von seiner Gestalt, die einem lieb ist und durch das Hängen an dem Objekt der Liebe strukturiert ist, trennen?“

„Ja. Der Mensch trauert letztlich um seine eigene Struktur oder anders ausgedrückt: Die Struktur seiner Welt ist verletzt worden, und um diese Veränderung trauert er.

Wenn man schließlich die vierte Phase erreicht hat und sagen kann: ‚Was geschah, musste geschehen, wie es geschah‘, schließt man Frieden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Wider den Freitod?

 

 

 

Drei fragwürdige Einwände gegen ein selbstbestimmtes Sterben

 

 

 

VON MANFRED V. LEWINSKI

 

 

 

Drei große, immer wieder vorgebrachte Einwände lassen unsere Gesellschaft davor zurückschrecken, dem eigenverantwortlichen Sterben Raum zu geben, wenn es dem Einzelnen nach seinem eigenen Empfinden und Erleben unerträglich wird.

 

 

 

Die drei Einwände sind:

 

 

 

• Leben zur Disposition zu stellen, knüpfe erneut an schlimme Erfahrungen, die besonders wir während des sog. Dritten Reiches gemacht haben.

 

 

 

• Suizide seien oftmals Ausdruck einer krankheitsbedingten Erosion des natürlichen Selbsterhaltungstriebes und damit eine Notlage, um die sich Mitmenschen und die Gesellschaft zu kümmern haben mit dem Ziel, Betroffene davor zu bewahren und in ihrer bisherigen Welt wieder zu stabilisieren.

 

 

 

• Die Verschaffung eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung würde im Ergebnis zu einer regelmäßigen Verwaltungspraxis führen, die zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Sterbehilfe und damit zu einer Verbreitung des Suizids als einer gleichwertigen Option neben dem natürlichen Tod beitragen würde. Damit könnte der Anschein einer gewissen gesellschaftlichen Akzeptanz, schlimmstenfalls sogar der sozialen Gebotenheit der Selbsttötung entstehen und damit auch anfällige Menschen zur Selbsttötung verleitet werden. Insbesondere alte und kranke Menschen, die sich häufig als Last für die Gesellschaft und ihre Angehörigen empfänden, könnten sich einem gefährlichen Erwartungsdruck ausgesetzt sehen, die Möglichkeit einer Suizidhilfe anzunehmen. Schließlich bestehe die Gefahr, dass der Staat, der den Zugang zu suizidgeeigneten Mitteln ermögliche, damit ein Urteil darüber abgebe, welche Lebensformen lebenswert oder nicht lebenswert seien.

 

 

 

Was ist von diesen Bedenken zu halten? Man tut gut daran, über sie nicht leichtfertig hinwegzugehen. Aber halten sie einer kritischen Prüfung wirklich stand?

 

 

 

Aus der Geschichte nichts gelernt?

 

 

 

Der besorgte Blick auf unsere Vergangenheit erscheint begreiflich angesichts der entsetzlichen Entgleisungen, die sich unser Land im Umgang mit dem menschlichen Leben hat zu Schulden kommen lassen. Die immer wiederholte Bezugnahme hierauf verkennt allerdings den völlig anderen Ausgangspunkt für die heute geführte Debatte. Entschieden damals staatliche Institutionen und von ihnen beauftragte Handlanger über den Fortbestand des Lebens anderer, das von besonderen Leiden und Missbildungen, später von ideologisch motivierter Missliebigkeit gezeichnet war, und dies ohne Rücksicht auf deren frei geäußerten Willen, geht es heute allein darum, ob und gegebenenfalls wie es einem mündigen und entscheidungsfähigen Menschen ohne äußeren Zwang ermöglicht werden kann, auf Grund einer freien Entscheidung seinem eigenen Leben ein in seinen Augen würdiges Ende zu setzen oder wie man ihm dazu verhelfen kann, wenn er diesen freien Willen klar äußert. Diese Intentionen haben im Kern nichts miteinander zu tun. Sie klar und unbeirrbar voneinander getrennt zu halten und konkret darüber zu wachen, dass niemand von anderen zum Sterben genötigt wird, ist die Aufgabe, die unser Staat leisten kann und leisten muss, ganz unabhängig davon, ob er den frei gewählten Tod in einer würdigeren Form ermöglicht oder ob er dies - so wie bisher - mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern sucht.

 

 

 

Entscheidungsunfähigkeit in Zwangslagen?

 

 

 

Die Sorge, Suizide seien zumeist Ausdruck von krankheitsbedingten, aber oft nur vorübergehenden und behandelbaren Stimungsverschattungen, auf die von erfahrenen Ärzten, Psychologen und Seelsorgern immer wieder hingewiesen wird, nötigt zu einem genauen Hinsehen. Oftmals ist sie berechtigt, insbesondere bei jüngeren Menschen. Anders - so Professor Hans Wedler, einer der führenden Experten für Suizidprophylaxe in Deutschland - sieht das jedoch vielfach bei alten oder unumkehrbar schwer kranken Menschen aus, denen ganz einfach „der Lebensboden brüchig geworden ist, ( ... ) die keine Perspektive im Weiterleben zu erkennen vermögen, weil sie sich mit dem Nachlassen der körperlichen und der geistigen Kräfte der ihnen im Leben wichtigen Dinge beraubt sehen. Dass alle diese Menschen( ...), die aufgrund ihrer existentiell bedrohten Lage und ihrer Persönlichkeitsprägung den letzten, oft von Leiden und Behinderung belasteten Abschnitt ihres Weges nicht zu Ende gehen wollen ( ... ) in der suizidalen Erwägung nicht heiter erscheinen, sondern durchaus depressive Symptome zeigen, kann nicht verwundern. Die Frage ist nur, ob diese ‚krankhaft' und einer ärztlich-psychologischen Therapie zugänglich sind." (Wedler, Hans: Ethische Aspekte der Suizidprävention, S. 319, in: Suizidalität, Verstehen - Vorbeugen - Behandeln, hrsg. von Wolfersdorf, Bronisch und Wedler, Roderer Verlag, Regensburg 2008, ISBN: 978-3-89783-631-0,39,90 e).

 

 

 

Wenn diese Menschen sich therapeutischen Behandlungen nicht weiter anvertrauen oder überlassen wollen, lässt sich dies auch nicht ungeprüft damit abtun, dass sie in ihrer prekären Situation nicht mehr wirklich entscheidungsfähig sind. Die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates das Leben seiner Bürger zu schützen, gebietet allerdings ein unter seiner Aufsicht stehendes Verfahren, in dem geklärt wird, ob ein beabsichtigter Suizid Ergebnis einer auf die jeweilige Situation bezogen durchdachten, in sich stimmigen und wohlerwogenen Entscheidung ist und ob keine Anzeichen einer Einwirkung Dritter auf die Entscheidung erkennbar sind. Um die Rolle des Staates als „Anwalt für das Leben" zu unterstreichen, sollten darüber hinaus diese Feststellungen helfen, zum einen zu klären, ob es sich bei dem geäußerten Suizidwunsch nicht um einen versteckten Hilferuf handelt, zum anderen, mögliche Fehleinschätzungen der Situation der Sterbewilligen aufzuklären, gemeinsam lebenszugewandte Alternativen zu entwickeln nd  mögliche Hilfen aufzuzeigen, aber auch die Auswirkungen zu thematisieren, die eine Suizidentscheidung insbesondere für die Menschen des näheren Umfeldes hat.

 

 

 

Gibt es leine begründeten Zweifel an einer wohlerwogenen Entscheidung des Sterbewilligen in der aktuellen Situation und gibt es keine Anhaltspunkte für eine Einwirkung Dritter auf die Entscheidung des Sterbewilligen, kann aber der so Sterbewillige von den Beratern aufgezeigte Fehleinschätzungen oder alternativen Perspektiven sich nicht zu eigen machen oder möchte er angebotene Hilfe, welcher Art auch immer, nicht mehr annehmen, hält er also an seinem Wunsch fest, sein Leben zu beenden, dann müsste dies respektiert werden!

 

 

 

Statt Freiheit soziale Zwänge?

 

 

 

Zu den insbesondere von der Rechtsprechung ins Spiel gebrachten Befürchtungen, staatlich akzeptierte Sterbehilfe könne als eine Art Normalität zu der Erwartung führen, dass geschwächte Menschen davon Gebrauch machen, zeigen zunächst Untersuchungen im US-Staat Oregon und eine Studie für den Schweizer Nationalfonds, dass es nicht vulnerable, sondern vornehmlich Bessergebildete und Gutsituierte sind, welche vom Selbstbestimmungsrecht in „letzten Dingen" Gebrauch machen, Menschen also, die ihre Gesamtsituation bilanzieren und auch schon aus ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Stellung heraus gewohnt sind, Entscheidungen zu fällen.

 

 

 

Unabhängig davon unterschätzen diese Befürchtungen die vitalen, dem Leben zugewandten Kräfte des Menschen. Sie befähigen ihn, seinem Leben auf vielerlei Weise gute Seiten abzugewinnen und daraus ein ihn immer wieder belebendes Wohlbefinden zu ziehen. Selbst wenn er innerlich oder nach außen hin einmal nicht mit der Welt zurechtkommt, sich die Verhältnisse gegen ihn verschworen zu haben scheinen, zeigt er erstaunliche Fähigkeiten, Halt gebende Auswege in der Hoffnung auf Besserung zu finden und sich mit Verhältnissen zu arrangieren, die von außen gesehen zunächst unerträglich erscheinen. Es ist außerordentlich beeindruckend, welchen trostlosen Umständen, welchen zerstörerischen Mächten, welchem Leiden ein Mensch mit diesen seinen dem Leben zugewandten Kräften zu trotzen vermag! Vor diesem Hintergrund sind bei klarem Verstand getroffene Suizidentscheidungen zahlenmäßig begrenzt. Schon von daher sind eine ausgreifende gesellschaftliche Normalisierung der Sterbehilfe und damit eine Verbreitung von Suiziden über den bisherigen Umfang hinaus nicht zu erwarten.

 

 

 

Das wird unterstrichen von Erfahrungen in Staaten, die sich inzwischen für eine liberalere Sterbehilfepraxis geöffnet haben. Die - wenn überhaupt - moderaten Anstiege der von ihnen begleiteten Sterbefälle geben bislang aber keine validen Hinweise darauf, dass sich dort Entwicklungen zu einer das Leben geringschätzenden Bewertung breitmachen. Im Gegenteil hat die Freigabe sterbegeeigneter Mittel nach einer Suizidpräventionsberatung zu der überraschenden Erfahrung geführt, dass vielfach die Gewissheit eines Ausweges leidende Menschen so stabilisiert, dass sie davon letztlich keinen Gebrauch machen, sondern ihre Bürde weiter bis zu deren Ende tragen.

 

 

 

 

 

Suizid – Option für bewusstes Handeln?

 

 

 

von Dr. Manfred v. Lewinski

 

 

 

Suizide werden fast ausschließlich als Verzweiflungstaten wahrgenommen, in die Menschen hineingerissen werden. Sie können aber auch eine Option für bewusstes Handeln sein, auch wenn dieses aus Umständen erwächst, die für den Einzelnen unerträglich geworden sind. Wo dies der Fall ist, gilt es indessen, einiges zu bedenken und abzuwägen. Die Argumente, die in diesem Zusammenhang immer wieder ins Spiel kommen, sollen im Folgenden in knappen Gegenüberstellungen skizziert werden. Wenn dabei auf Einzelhinweise auf ihre jeweiligen Verfechter verzichtet wird, so deshalb, um Gelegenheit zu geben, sie unabhängig von der Autorität ihrer Vertreter als Sachgesichtspunkte auf den Leser wirken zu lassen.

 

 

 

Die Auseinandersetzung über das Für und Wider selbstbestimmten Sterbens durchzieht die gesamte abendländische Geistesgeschichte bis in die heutige Zeit. Sie wird auf drei unterschiedlichen Ebenen ausgetragen, einer religiösen, einer gesellschaftlichen und einer personalen. Die hieraus resultierenden gesellschaftlichen Spielregeln werden überwiegend von den Gegnern des Suizids bestimmt. Die Anliegen der Befürworter finden aber zunehmend Gehör.

 

 

 

 

 

Argumentationsebenen

 

 

 

Religiöse Ebene

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens stehen in der Glaubensüberzeugung einer der im abendländischen Kulturkreis wirkungsmächtigen Religionen, denen zufolge das Leben dem Menschen von Gott gegeben und anvertraut ist. So müsse es bewahrt werden, und nur Gott dürfe es dem Menschen wieder nehmen.

 

 

 

Seine Befürworter weisen zum einen darauf hin, dass Menschen auf vielerlei Weise in das Leben, "wie Gott es gegeben hat", eingreifen – insbesondere in ihrem Aufbäumen gegen den natürlichen Tod! Sie machen zum anderen geltend, dass keineswegs alle Menschen diese Glaubensüberzeugung teilen. Die dem deutschen Gemeinwesen zugrunde liegende Verfassung räumt jedermann die Freiheit des Glaubens und Gewissens sowie die Freiheit auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ein. Wer also nicht glaubt, dass es einen Gott gibt, der Herr über Leben und Tod ist, dem darf das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit auch im Sterben nicht verweigert werden – jedenfalls nicht aus glaubensmäßig fundierten Gründen.

 

 

 

 

 

Gesellschaftliche Ebene

 

 

 

Die Gegner des Suizids sagen: Der Mensch lebt nicht nur für sich allein, sondern ist immer auch Teil von Gemeinschaften. Dass er lebt und was er aus seinem Leben machen kann, verdankt er in wesentlichen Teilen ihnen. Das für den Einzelnen unentbehrliche Leistungsgefüge der ihn umgebenden Gemeinschaften, von der Familie bis zur Gesamtgesellschaft, hat zur Voraussetzung, dass grundsätzlich alle ihre Glieder sich an diesen Leistungen beteiligen. Deshalb müssen und dürfen die Gemeinschaften erwarten, dass der Einzelne seinen Beitrag dazu leistet, damit andere Individuen dieser Gemeinschaften gleiche Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten haben. Sowohl ökonomisch als auch moralisch betrachtet, steht der einzelne Mensch deshalb den Gemeinschaften, in der er lebt, in einer Schuld für all die Leistungen, die sie für ihn erbracht haben und erbringen. Dem darf er sich nicht ungefragt entziehen. Es ist daher legitim, wenn Gemeinschaften, die sich nicht selbst aufgeben, Vorkehrungen treffen, damit sich jedenfalls leistungsfähige Glieder den von ihnen zu erwartenden Beiträgen nicht ohne weiteres entziehen können.

 

 

 

Ein Teil der Befürworter selbstbestimmten Sterbens macht demgegenüber geltend, dass die persönliche Würde des Menschen eine existentielle Verzweckung als ökonomisches oder auch soziales Verfügungsobjekt verbiete. Wäre dies anders, dürften Patienten mit Heilungschancen ihre ärztliche Behandlung nicht ablehnen und müsste es den ihrem jeweiligen Gemeinwesen verpflichteten Bürgern auch verwehrt sein, aus ihrem Herkunftsland auszuwandern. Ein anderer Teil akzeptiert zwar die von den Gegnern selbstbestimmten Sterbens erhobenen Ansprüche der Gesellschaft. Sind Menschen hingegen entweder infolge anhaltender Erkrankung oder ihres Alters aus dieser gesellschaftlichen Verpflichtung de facto entlassen, sehen sie keine weiteren, von Staatsräson getragenen Gründe, einem Menschen den Weg zu einem selbstgewählten Tod zu verstellen. Alles andere sind weltanschauliche Präferenzen, die zwar vom Einzelnen in einer freiheitlichen Gesellschaft sollten gelebt, aber keinem Mitmenschen gegen seinen Willen zur Pflicht gemacht werden können. Der Staat hat lediglich, wie auch jetzt schon, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln darüber zu wachen, dass niemandem der Tod aufgenötigt wird.

 

 

 

 

 

Personale Ebene

 

 

 

Die Gegner des Freitodes gehen davon aus, am Leben festzuhalten, bis es von selbst ein Ende findet, entspreche der Natur des Menschen sowohl als biologischer Kreatur als auch als sittlicher Person. Kein normales Lebewesen bringe sich mutwillig um. Das gelte auch für den Menschen. An die Stelle nicht mehr sicher funktionierender Instinkte trete hier lediglich ein sittliches Gebot. Sich das Leben zu nehmen sei entweder krankhaft und dann behandlungsbedürftig oder Ausdruck moralischer Schwäche, angesichts deren der Mensch gestützt werden müsse, in der er hingegen nicht auch noch bestätigt werden dürfe.

 

 

 

Seine Befürworter weisen demgegenüber darauf hin: Aus kreatürlicher Sicht zeichne es den Menschen gegenüber allen anderen Lebewesen geradezu aus, dass ihn instinktive Verankerungen im Leben nicht unabänderlich fesselten. Er könne vielmehr ganz unterschiedliche emotionale Affinitäten zum Leben bilden und auf dieser Grundlage Motivationen entwickeln und Wege suchen – was vielfach geschehe – es über die natürlichen Abläufe hinaus zu verlängern. Genauso aber könne er Präferenzen entwickeln, von seinem Leben 'Abstand zu nehmen', wenn es ihm nicht mehr lebenswert erscheine und dann nach Wegen suchen, es tatsächlich zu beenden.

 

 

 

Was den Menschen als sittliche Person anlangt, bleibt letztlich rätselhaft, woher die Maßstäbe kommen, an denen er diese Seite seines Wesens ausrichtet. Sind sie reine Konstrukte des menschlichen Gehirns? Sind sie Orientierungs- und Deutungsbemühungen eines Organismus, der nicht mehr allein durch physikalisch-chemische Homöostasen und biologische Reiz-Reaktionsmuster arterhaltend-zweckmäßig gesteuert wird? Oder gibt es im Universum doch eine wie immer geartete Institution, die den Menschen zu einem bestimmten moralischen Verhalten verpflichten kann? Die beiden erstgenannten Möglichkeiten führen auf das zurück, was zuvor über die spezifisch menschlichen Optionen seinem Leben gegenüber gesagt wurde. Die letztgenannte Möglichkeit mündet letztlich wieder in die glaubensfundierte Begründungsebene ein.

 

 

 

 

 

Einzelaspekte

 

 

 

Unangreifbarbarkeit menschlichen Lebens

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens berufen sich auf einen demokratischen, in der Verfassung verankerten, mehrheitlichen Konsens der Gesellschaft darüber, dass das Leben unter dem besonderen Schutz des Staates stehe und damit nahezu unangreifbar sei und. Es sei demokratisch legitim, mehrheitlich Wertentscheidungen für gesellschaftlich relevante Fragen zu treffen, die die Minderheiten dann zu akzeptieren haben.

 

 

 

Seine Befürworter stützen sich demgegenüber auf die von der Verfassung gleichrangig geschützten Rechte auf freie Persönlichkeitsentfaltung sowie auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die es – jedenfalls in bestimmten Grenzen – dem Einzelnen auch unabhängig von der demokratischen Mehrheit ausdrücklich gestatteten, seinen eigenen Wertentscheidungen zu folgen. Dies habe auch für ein selbstbestimmtes Sterben zu gelten.

 

 

 

 

 

Aushöhlung des Lebensschutzes

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens fürchten, dass dessen Ermöglichung die Dämme zum Schutz des Lebens aushöhlt. Wird das toleriert, werden sich immer Gründe finden, die ähnliche Erosionsprozesse auch an anderen Stellen auslösen. Dammbrüche sind damit nicht mehr aufzuhalten.

 

 

 

Seine Befürworter erwidern darauf, dass sich derartige Befürchtungen bisher in keinem der Länder bewahrheitet haben, die sich dem selbstbestimmten Sterben geöffnet haben.

 

 

 

 

 

Die Bürde der deutschen Geschichte

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens warnen vor Entwicklungen, wie sie im Deutschland der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stattgefunden haben und die dort die anfänglich seriöse Erörterung der Frage genommen hat, unheilbar kranke Menschen von ihrem Leiden zu erlösen.

 

 

 

Seine Befürworter machen demgegenüber geltend, anders als damals gehe es beim Suizid nicht um eine Entscheidung Fremder über das Leben einzelner Menschen, sondern ausschließlich um eine Entscheidung des Einzelnen über sein eigenes Leben.

 

 

 

 

 

Angst vor unerträglichen Leiden

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens sind der Auffassung, dass man Menschen ihre Leiden, Sorgen und Ängste vor einem qualvollen Übergang vom Leben zum Tod mit gehöriger Zuwendung und den Möglichkeiten der modernen Medizin soweit nehmen oder lindern kann, dass sie an ihren Lebensumständen nicht verzweifeln müssen. Es sei deshalb unter dem Gesichtspunkt des verfassungsmäßig verankerten Schutzes von Leben und Gesundheit die Aufgabe eines humanen Gemeinwesens, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, nicht hingegen, sich dies dadurch zu ersparen, dass es dem Einzelnen ermögliche, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen.

 

 

 

Seine Befürworter halten dagegen: Gründe, sich den Tod zu wünschen, seien vor allem die quälende Wahrnehmung der Begleiterscheinungen eines physischen und/oder psychischen Verfalls der eigenen Person. Hiergegen helfe keine Palliativmedizin, und auch alle menschliche Zuwendung könne, selbst wenn sie stattfinde, vielen hierüber letztlich nicht hinweghelfen.

 

 

 

 

 

Sterbebegleitung als fragwürdiges Geschäft

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens sind besorgt, dass eine offizielle Billigung zu unannehmbaren Geschäften mit dem Sterben führt, da die meisten Menschen sich auf Sterbebegleitung angewiesen sähen.

 

 

 

Seine Befürworter verweisen demgegenüber auf die Praktiken in der Schweiz, den Niederlanden und Belgien, die diese Befürchtung nicht bestätigten und sehen darüber hinaus praktikable Verfahrensweisen, die es dem Einzelnen ermöglichen könnten, ohne unmittelbare Hilfe und Begleitung Dritter, ihrem Leben ein sanftes, angstfreies und andere Menschen nicht übermäßig schockierendes Ende zu setzen.

 

 

 

 

 

Zweifelhaftigkeit des Sterbewunsches

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens berufen sich auf Erfahrungen von Ärzten, Psychologen und Seelsorgern, die darin übereinstimmen, dass die Mehrzahl der Menschen, die einen Suizid vergeblich versucht haben, in ein normales Leben zurückfinden, ihren Entschluss häufig nicht mehr verstehen, ihn rückschauend bereuen und froh sind, dass ihr Versuch gescheitert ist.

 

 

 

Seine Befürworter machen darauf aufmerksam, dass Menschen, die sich das Leben genommen haben, mit der Frage, ob diese Entscheidung richtig gewesen sei, nicht mehr hadern und vielleicht Versäumtem nicht nachtrauern müssten, denn sie hätten im Tod ihren Frieden gefunden.

 

 

 

 

 

Krankhaftigkeit von Suizidentschlüssen

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens stützen sich auf wissenschaftliche Untersuchungen, die belegten, dass Suizide häufig ihren Grund in Depressionen hätten, die als krankhaft anzusehen seien und die in der Mehrzahl der Fälle durch ärztliche oder therapeutische Maßnahmen soweit behandelt werden könnten, dass die dem Leben zugewandten Kräfte dieser Menschen wieder die Oberhand gewinnen.

 

 

 

Seine Befürworter halten dagegen, jedenfalls bei aussichtslos Kranken, vor allem aber bei alten Menschen sei die zunehmende Erosion des Willens zu leben ein natürlicher Prozess, der oft fälschlich als krankhaft gedeutet werde. Aber auch wenn man ihn als Krankheit sehe, seien Betroffene deswegen nicht gleich zurechnungsunfähig. Wenn sie die Option zu sterben einem Weiterleben vorzögen, so sei dieser Wunsch genauso zu respektieren wie das Recht auf Verweigerung von ärztlichen oder psychologischen Behandlungen, selbst wenn sie Aussicht auf Erfolg hätten.

 

 

 

 

 

Suizid als Zumutung für die Mitmenschen

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens weisen darauf hin, dass eine Selbsttötung nicht lediglich die Sache eines Einzelnen sei, sondern dass davon zumeist auch andere, Angehörige, Freunde, Anspruchsberechtigte oder Abhängige mitbetroffen sind, für die ein Suizid äußerst belastend sein kann, der deshalb für sie eine Zumutung ist. Der Sterbewunsch Einzelner müsse daher auch immer unter dem Gesichtspunkt der Gemeinverträglichkeit gesehen und ggf. abgewogen werden.

 

 

 

Die Befürworter halten unter dem Aspekt der Zumutbarkeit dagegen, dass viele Menschen sich den Tod wünschen, gerade weil sie spüren und darunter leiden, wie sehr sie – ohne selbst noch Pflichten zu haben – das Leben von Mitmenschen, insbesondere solchen, denen sie nahestehen, einschränken und belasten, auch wenn diese alles tun, sie das nicht fühlen zu lassen.

 

 

 

 

 

Die Gefahr eines Mobbings zum Tode

 

 

 

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens haben die große Sorge, die tolerierte und ermöglichte Freiheit zum Tode könne unversehens zu einer Erwartungshaltung der Gesellschaft gegenüber dem Einzelnen mutieren, von einer solchen Freiheit auch Gebrauch zu machen. Hinter einer als Tugend erscheinenden, aus verantwortungsbewusster Einsicht getroffenen Entscheidung lauere so die Gefahr eines "Mobbings zum Tode" gegenüber denjenigen Gesellschaftsmitgliedern, die der Gemeinschaft lästig werden.

 

 

 

Diese Sorge wird auch von den Befürwortern eines selbstbestimmten Todes erkannt und geteilt. Sie verweisen aber darauf, dass ein solches Mobbing auch unter den gegenwärtig herrschenden Bedingungen keineswegs ausgeschlossen ist. Aufgabe des Staates sei es im gegenwärtig geltenden wie im anzustrebenden Recht, das Leben des Einzelnen vor dem Zugriff anderer zu schützen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, am Leben festhalten will, der muss diese Möglichkeit behalten. Hiervon ausgehend müsse die Gesellschaft – so wie bisher – allen Versuchen entschieden entgegentreten, Menschen zum Sterben zu drängen. Ihnen ihr Sterben gegen ihren erklärten Willen so zu erschweren, dass ihnen nur unsichere oder grausame und schockierende Auswege bleiben, sei hingegen seine Aufgabe nicht. Dies könne mit einer allerdings ergebnisoffenen Suizidpräventionsberatung sichergestellt werden, die sich versichere, dass die Suizidentscheidung wohlerwogen und bei klarem Verstand sowie frei von drängenden Einflüssen Dritter getroffen ist. Sie biete zudem die bisher fehlende  Chance, mögliche Fehleinschätzungen der Situation der Sterbewilligen aufzuklären, gemeinsam lebenszugewandte Alternativen zu entwickeln und mögliche Hilfen aufzuzeigen, aber auch die Auswirkungen zu thematisieren, die eine Suizidentscheidung insbesondere für die Menschen des näheren Umfeldes des zum Sterben Entschlossenen hat und mit alledem zu versuchen, ihn eventuell doch für ein Weiterleben zu gewinnen.

 

 

 

 

 

 

 

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